Alternative Suchstrategie
Maximieren Sie Ihre Chancen! Wir stellen Sie bei unterschiedlichen Arbeitgebern vor.
Sparen Sie Zeit und Geld
Mit einer einmalig angefertigten Bewerbungsmappe werden zahlreiche Arbeitgeber des
offenen und verdeckten Stellenmarktes angesprochen. Dadurch minimiert sich Ihr persönlicher Aufwand.
Richtiger Arbeitsplatz
Ihre bisherigen fachlichen Qualifikationen, Aufgaben und Kenntnisse sowie persönlichen
Vorstellungen und evtl. Vermittlungshemmnisse (Arbeitszeit, Mobilität, etc.) werden mit
den Anforderungen des Arbeitgebers verglichen und darauf abgestimmt. So werden
auch Ihre persönlichen Ziele berücksichtigt.
Kompetente Betreuung
Während der gesamten Arbeitsplatzsuche haben Sie einen festen Ansprechpartner, der
Ihnen zur Seite steht.
Kostenfreie Arbeitsplatzsuche
Die mit der Vermittlung entstehenden Kosten können in den meisten Fällen über den
Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder der zuständigen Arbeitsgemeinschaft
bzw. Optionskommune abgerechnet werden.
Vermittlung mit Anspruch auf den Vermittlungsgutschein (AVGS)
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ermöglicht Ihnen und uns eine erfolgreiche
Zusammenarbeit, ohne dass dabei Kosten für Sie oder den Arbeitgeber entstehen.
Erhältlich ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein über die Agentur für Arbeit,
bei der ARGE oder dem Jobcenter und wird für Arbeitssuchende kostenfrei ausgegeben.
Wer hat Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Einen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben nur
ALG I Leistungsempfänger nach 6-wöchiger Arbeitslosigkeit.
Folgende Gruppen können nach Ermessen der Arbeitsagentur einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten:
Es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters der Agentur für Arbeit, ob Ihnen ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgestellt wird. Grundsätzlich ist es möglich, den Gutschein bereits am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bzw. sobald Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind, zu erhalten.
Vermittlung ohne Anspruch auf den Vermittlungsgutschein (AVGS)
Mit ausgewählten Arbeitgebern wurde vereinbart, dass diese die Kosten der Vermittlung
übernehmen, wenn Sie keinen Anspruch auf einen AVGS haben. Wir vermitteln in diesen
Fällen ausschließlich an Arbeitgeber, mit denen wir eine solche Vereinbarung getroffen
haben. Die Vermittlung ist in diesem Falle kostenfrei.
Onlinebewerbung
Damit die Wahl bei der Besetzung einer neuen Stelle auf Sie fällt, sind nicht nur Ihre Qualifikationen ausschlaggebend. Der persönliche Eindruck, den Sie auf Ihren künftigen Arbeitgeber ausüben, spielt eine ebenso wichtige Rolle. Denn es sind Menschen, die miteinander arbeiten werden. Mit den nachfolgenden Punkten möchten wir Ihnen daher einige Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung geben:
Füllen Sie unsere Online-Bewerbungstools vollständig aus!
Sie benötigen dazu alle Unterlagen, die Ihren schulischen und beruflichen Werdegang
betreffen.
Pflegen Sie in Ihrer Bewerbung ein aktuelles Foto von sich ein!
Nehmen Sie nicht irgendein Bild, zeigen Sie sich von Ihrer besten Seite! Die Investition
in professionelle Unterstützung sollte dazu nicht gescheut werden. Wichtig ist, dass
dieses Foto nicht älter als 6 Monate ist.
Seien Sie erreichbar!
Manchmal muss es schnell gehen, sehr schnell. Deshalb möchten wir Sie schnell erreichen
können, am liebsten telefonisch.
Achten Sie auf den Eindruck, den Sie vermitteln!
Die Wahrnehmung der Persönlichkeit eines Menschen hat sich innerhalb der letzten Jahre
verändert. Eine allgemein akzeptierte Definition lautet heute: "...die Summe der Eigenschaften,
die dem einzelnen Menschen seine charakteristische, unverwechselbare Individualität
verleiht." (Andreas Zimmermann)
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!