Vermittlung mit Anspruch auf den Vermittlungsgutschein
Der Vermittlungsgutschein ermöglicht Ihnen und uns eine erfolgreiche Zusammenarbeit, ohne dass dabei Kosten für Sie oder den Arbeitgeber entstehen. Erhältlich ist der Vermittlungsgutschein ausschließlich über die Agentur für Arbeit, bei der ARGE oder dem Jobcenter und wird für Arbeitssuchende kostenfrei ausgegeben. Weitere Informationen zum Vermittlungsgutschein erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit.
Sie haben Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein:
- wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen oder ein ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld vorliegt
- wenn Sie mindestens 6 Wochen arbeitssuchend/arbeitslos sind
- wenn Sie eine Beschäftigung ausüben oder zuletzt ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder als Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) gefördert wird oder wurde. ALG-II-Anspruchsberechtigten kann ein VGS ausgestellt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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